Netzwerkstatt für Frankfurt

Initiative zur zwingenden Beschäftigung

Martin Patzelt analysiert: Initiative für die Stadt Frankfurt (Oder) zur zwingenden Beschäftigung von Flüchtlingen

Die zunehmende Zahl der in den Kommunen in Deutschland lebenden Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus (Antragsteller, Geduldete, Anerkannte) verursacht beim Zusammenleben der Einheimischen mit den Flüchtlingen zunehmende Probleme, die sich sowohl für die Einwohner ( von den Flüchtlingen abgesehen) als auch resp. für politische Entwicklungen in unserem Lande belastend darstellen (Diskriminierung, Ausländerhass, Ängste um persönliche Sicherheit, Gewaltdelikte, Diebstähle, Drogenhandel, Zweifel und Kritik am Deutschen Grundgesetz und Handlungsfähigkeit der Politik, Erstarken extremistischer Parteien…..).

Eine der wesentlichen Ursachen von Eskalationen in diesem Bereich ist die fehlende Beschäftigung von gesunden, arbeitsfähigen Flüchtlingen, die entweder überhaupt keiner Tätigkeit nachgehen oder aber nur zu zeitlich wenig intensiven Maßnahmen verpflichtet sind (Sprachkursen und anderen Integrationsmaßnahmen )

Der dadurch zwangsweise „verordnete“ Müßiggang (der bekannterweise aller Laster Anfang ist) muss zu fehlender Selbstwirksamkeit, Langeweile, planloser Gestellung im öffentlichen Raum (die unter Einwohnern Ängste und Ablehnung generieren) und zu einer beunruhigenden oder auf Dauer sich verfestigenden  Demoralisierung von Flüchtlingen bis hin zu kriminellen Handlungen) führen.

Der Gesetzgeber verfügte, spätestens seit 2024, gesetzliche Möglichkeiten einer Beschäftigung, sah wesentliche Erleichterungen für eine Beschäftigung vor, sei diese auch zwangsweise (durch Kürzung von Sozialleistungen bei nicht Aufnahme angebotener Tätigkeiten).

Mit unterschiedlichen Argumenten (Zwangsarbeit verbietet sich aus ethischen Gründen, anwachsender Verwaltungsaufwand, Aufwand, Beschäftigungen zu finden und zu administrieren u.a.m.), wird von solchen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht, d.h. eine  zwangsweise Beschäftigung wird trotz des Wissens um oben geschilderte Situation abgelehnt.

Nun hat ein Landrat (Christian Herrgott) in eigener Initiative in Thüringen (Orla) von den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und mit Erfolg (siehe einschlägige Datenlage) dafür geeignete Flüchtlinge sogar in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse gebracht. (siehe unten)

Als NETZWERKER möchten wir der SVV und dem Oberbürgermeister (als Chef der Ausländerbehörde, bevor wir mit unseren Überlegungen an die Öffentlichkeit gehen), die Anregung geben, kurzfristig die Möglichkeit der verpflichtenden Beschäftigung von Flüchtlingen zu prüfen und sofern sich keine nachweislich unüberwindbaren Hindernisse zeigen, eine solche Beschäftigung zu verfügen. Ein finanzieller, moralischer und politischer Mehrwert lässt solche Maßnahmen unschwer erwarten. Fast möchten wir angesichts der auch in FF bekanntgewordenen Vorkommnisse und latenter wie offener Stimmungen gegenüber Flüchtlingen fragen, warum bisher solche Maßnahmen nicht geprüft bzw. initiiert wurden.

Die Einwohnerschaft wartet hier dringend auf eine grundsätzlich ja mögliche Initiative. „Geht nicht „ist kein Argument mehr. Verhandlungen mit dem zuständigen Jobcenter sind sicherlich notwendig, aber Ergebnisse nicht utopisch.

Eine solche Initiative könnte sogar der Stadt Frankfurt(Oder) als Beispiel gebende Kommune  Bedeutungsgewinn verschaffen. Nicht auf Anordnung von „OBEN „ warten sondern das Mögliche und Nützliche selbst beginnen.

Ein dazu möglicher Austausch mit der Verwaltung des Landkreises zu Verfahrensfragen und Erfahrungen wäre sicherlich hilfreich.

Anliegend fügen wir auszugsweise öffentliche Vormeldungen zu den spezifischen Entwicklungen im LK Orla an.

Beschäftigung genehmigen lassen?

Möchten Sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Diese muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Die BA muss nicht zustimmen bei:

  • positiv: einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
  • positiv: Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllen und die obere Gehaltsgrenze einhalten.
  • positiv: Praktika zur Berufsorientierung oder im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu 3Monaten.
  • positiv: einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 4Jahren.

Tipp: 
Hinweis: Anerkannte Flüchtlinge können Sie sofort einstellen. Sie sind deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 

Asylbewerber können bereits zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden.
Der Migrationsforscher Hannes Schammann hält das nicht für sinnvoll. © Sebastian Gollnow/dpa (l.); Daniel-Kunzfeld (r.)

Hannes Schammann ist Migrationsforscher an der Universität Hildesheim und findet, dass eine Arbeitspflicht selten zur Integration beiträgt.

ZEIT ONLINE: Herr Schammann, der Landrat des Saale-Orla-Kreises will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten – für 80 Cent pro Stunde statt 12,41 Euro Mindestlohn. Das klingt zunächst einmal nach maximaler Ausbeutung. 

Ein Arbeitsmarktzugang ist in folgenden Fällen grundsätzlich möglich

1.) Asylbewerbende haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind,
  • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind.

2.) Geduldete haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor,
  • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor.

3.) Kein Arbeitsmarktzugang besteht:

  • in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes,
  • für Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§§ 47 und 61 des Asylgesetzes)
    • sofern die oben unter 1) genannte Frist von sechs Monaten noch nicht abgelaufen ist,
    • für Personen, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde,
    • für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben und oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
    • oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
    • Für Geduldete, die das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben.
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung sind in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland vollständig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat haben sie einen abgestuften Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Beschäftigungen.

Flüchtlinge finden Vollzeitjobs durch Arbeitspflicht

     Von 80 Cent Stundenlohn in die Vollzeit * CDU-Landrat führte Arbeitspflicht für Flüchtlinge ein - und landet Mega-Erfolg
Donnerstag, 19.09.2024, 16:37

Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen zeigt, dass eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge zum Erfolg führen kann. Seit Februar hat der Landkreis per Bescheid 110 Flüchtlinge zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Nun arbeiten 30 von ihnen in Vollzeit.

CDU-Landrat Christian Herrgott aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen sorgte für Aufsehen, als er Flüchtlinge gezielt in gemeinnützige Jobs vermittelte, um ihre Integration zu fördern. Nicht alle fanden das gut , dass die Flüchtlinge für 80 Cent pro Stunde arbeiten mussten, doch Herrgott gibt der Erfolg Recht.

Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild Christian Herrgott, Landrat im Saale-Orla-Kreis.

Ein aktuelles Erfolgs-Beispiel ist Same Eltgaz aus Libyen, der eine Ausbildung zum Anlagenführer begonnen hat, wie die „Bild“ berichtet. Der Kriegsflüchtling hat eine Ausbildung zum Anlagenführer bei der „Papiermühle Polymertechnik GmbH“ begonnen und bezieht seit Anfang August kein Geld mehr vom Amt    „Ich bediene komplexe Maschinen zur Herstellung von Folien vor allem für Lebensmittel. Das macht Spaß. Die Kollegen sind alle nett,“ berichtet Eltgaz der „Bild“. Auch sein Betriebsleiter Maximilian Laßleben lobt ihn: „Same fragt viel, passt sich an, ist zuverlässig und lernt immer besser deutsch.“

Es sei immer schwerer, geeignete Mitarbeiter zu finden, so Laßleben weiter. „Für uns ist deshalb nicht entscheidend, wo er herkommt, sondern was er kann

Auch andere Flüchtlinge haben feste Vollzeit-Jobs gefunden, darunter eine Lehre zum Elektroniker und Positionen bei Amazon, Autozulieferern und McDonald’s. Insgesamt 30 der 110 zur Arbeit verpflichteten Menschen arbeiten mittlerweile in Vollzeit.

Allerdings ist nicht jeder Flüchtling bereit oder in der Lage, die Arbeitsangebote anzunehmen. In 13 Fällen musste der Landkreis die Sozialleistungen wegen wiederholter Auftrags-Verweigerung kürzen. Sechs Flüchtlinge haben den Landkreis verlassen oder sind untergetaucht, wie die „Bild“ berichtet.

Der Chef der Schleizer Tafel, Klaus Weidhase, bemängelt die Forderung, dass Flüchtlinge erst Sprachkurse absolvieren müssen, bevor sie arbeiten dürfen. „Es geht auch mit Händen und Füßen oder Übersetzungs-App auf dem Handy,“ sagt Weidhase und verweist auf Abdul Halim Omar, der täglich drei bis fünf Stunden Gemüse sortiert oder im Lager hilft.

Der Landkreis Orla hat unterdessen ein ordentliches Verfahren für die Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten und geltenden Bedingungen, Zuständigkeiten, Begleitung und Beratung dafür entwickelt:

Informationen zu Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende

Sinn und Zweck der Zuweisung in gemeinnützige Arbeit gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ist die unmittelbare Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur besseren Integration. Gleichzeit dient sie der Vorbereitung auf eine spätere, möglichst dauerhafte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung.

Im Rahmen gemeinwohlorientierter Arbeit bei Kommunen, staatlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern (beispielsweise Vereine) gegen eine Aufwandsentschädigung soll eine sinnstiftende Tätigkeit angeboten werden, die den Geflüchteten tagesstrukturierende Maßnahmen ermöglicht und deren Sprachkenntnisse fördert. Zugleich trägt die Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Die Arbeitsgelegenheiten stehen auch Personen offen, die (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Sie dienen dazu, die negativen Auswirkungen von Beschäftigungslosigkeit zu vermeiden und ermöglichen es diesen Personen, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Weitere Informationen können Sie den FAQs entnehmen.

Mit diesen Formular können Sie Maßnahmenplätzen für Arbeitsgelegenheiten melden.

Hier können Sie die unterschriebenen Arbeitsnachweise hochladen.

Auf dieser Seite werden alle wichtigen Fragen zum Thema Arbeitsangelegenheiten beantwortet.

Ihr/e Ansprechpartner/in:

Fachdienst Ausländerwesen/Integration

Team Asyl- und Sozialleistungen

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Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Str. 4
07907 Schleiz

Martin Patzelt                          Frankfurt(Oder), im Januar 2024