Eine der wesentlichen Ursachen von Eskalationen in diesem Bereich ist die fehlende Beschäftigung von gesunden, arbeitsfähigen Flüchtlingen, die entweder überhaupt keiner Tätigkeit nachgehen oder aber nur zu zeitlich wenig intensiven Maßnahmen verpflichtet sind (Sprachkursen und anderen Integrationsmaßnahmen )
Der dadurch zwangsweise „verordnete“ Müßiggang (der bekannterweise aller Laster Anfang ist) muss zu fehlender Selbstwirksamkeit, Langeweile, planloser Gestellung im öffentlichen Raum (die unter Einwohnern Ängste und Ablehnung generieren) und zu einer beunruhigenden oder auf Dauer sich verfestigenden Demoralisierung von Flüchtlingen bis hin zu kriminellen Handlungen) führen.
Der Gesetzgeber verfügte, spätestens seit 2024, gesetzliche Möglichkeiten einer Beschäftigung, sah wesentliche Erleichterungen für eine Beschäftigung vor, sei diese auch zwangsweise (durch Kürzung von Sozialleistungen bei nicht Aufnahme angebotener Tätigkeiten).
Mit unterschiedlichen Argumenten (Zwangsarbeit verbietet sich aus ethischen Gründen, anwachsender Verwaltungsaufwand, Aufwand, Beschäftigungen zu finden und zu administrieren u.a.m.), wird von solchen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht, d.h. eine zwangsweise Beschäftigung wird trotz des Wissens um oben geschilderte Situation abgelehnt.
Nun hat ein Landrat (Christian Herrgott) in eigener Initiative in Thüringen (Orla) von den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und mit Erfolg (siehe einschlägige Datenlage) dafür geeignete Flüchtlinge sogar in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse gebracht. (siehe unten)
Als NETZWERKER möchten wir der SVV und dem Oberbürgermeister (als Chef der Ausländerbehörde, bevor wir mit unseren Überlegungen an die Öffentlichkeit gehen), die Anregung geben, kurzfristig die Möglichkeit der verpflichtenden Beschäftigung von Flüchtlingen zu prüfen und sofern sich keine nachweislich unüberwindbaren Hindernisse zeigen, eine solche Beschäftigung zu verfügen. Ein finanzieller, moralischer und politischer Mehrwert lässt solche Maßnahmen unschwer erwarten. Fast möchten wir angesichts der auch in FF bekanntgewordenen Vorkommnisse und latenter wie offener Stimmungen gegenüber Flüchtlingen fragen, warum bisher solche Maßnahmen nicht geprüft bzw. initiiert wurden.
Die Einwohnerschaft wartet hier dringend auf eine grundsätzlich ja mögliche Initiative. „Geht nicht „ist kein Argument mehr. Verhandlungen mit dem zuständigen Jobcenter sind sicherlich notwendig, aber Ergebnisse nicht utopisch.
Eine solche Initiative könnte sogar der Stadt Frankfurt(Oder) als Beispiel gebende Kommune Bedeutungsgewinn verschaffen. Nicht auf Anordnung von „OBEN „ warten sondern das Mögliche und Nützliche selbst beginnen.
Ein dazu möglicher Austausch mit der Verwaltung des Landkreises zu Verfahrensfragen und Erfahrungen wäre sicherlich hilfreich.
Anliegend fügen wir auszugsweise öffentliche Vormeldungen zu den spezifischen Entwicklungen im LK Orla an.
Möchten Sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Diese muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Die BA muss nicht zustimmen bei:
Tipp:
Hinweis: Anerkannte
Flüchtlinge können Sie sofort einstellen. Sie sind deutschen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Asylbewerber können bereits zu gemeinnützigen Tätigkeiten
verpflichtet werden.
Der Migrationsforscher Hannes Schammann hält das nicht für
sinnvoll. © Sebastian Gollnow/dpa (l.);
Daniel-Kunzfeld (r.)
Hannes Schammann ist Migrationsforscher an der Universität Hildesheim und findet, dass eine Arbeitspflicht selten zur Integration beiträgt.
ZEIT ONLINE: Herr Schammann, der Landrat des Saale-Orla-Kreises will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten – für 80 Cent pro Stunde statt 12,41 Euro Mindestlohn. Das klingt zunächst einmal nach maximaler Ausbeutung.
1.) Asylbewerbende haben einen Arbeitsmarktzugang
2.) Geduldete haben einen Arbeitsmarktzugang
3.) Kein Arbeitsmarktzugang besteht:
Von 80 Cent Stundenlohn in die
Vollzeit * CDU-Landrat führte Arbeitspflicht
für Flüchtlinge ein - und landet
Mega-Erfolg
Donnerstag, 19.09.2024, 16:37
Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen zeigt, dass eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge zum Erfolg führen kann. Seit Februar hat der Landkreis per Bescheid 110 Flüchtlinge zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Nun arbeiten 30 von ihnen in Vollzeit.
CDU-Landrat Christian Herrgott aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen sorgte für Aufsehen, als er Flüchtlinge gezielt in gemeinnützige Jobs vermittelte, um ihre Integration zu fördern. Nicht alle fanden das gut , dass die Flüchtlinge für 80 Cent pro Stunde arbeiten mussten, doch Herrgott gibt der Erfolg Recht.
Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild Christian Herrgott, Landrat im Saale-Orla-Kreis.
Ein aktuelles Erfolgs-Beispiel ist Same Eltgaz aus Libyen, der eine Ausbildung zum Anlagenführer begonnen hat, wie die „Bild“ berichtet. Der Kriegsflüchtling hat eine Ausbildung zum Anlagenführer bei der „Papiermühle Polymertechnik GmbH“ begonnen und bezieht seit Anfang August kein Geld mehr vom Amt „Ich bediene komplexe Maschinen zur Herstellung von Folien vor allem für Lebensmittel. Das macht Spaß. Die Kollegen sind alle nett,“ berichtet Eltgaz der „Bild“. Auch sein Betriebsleiter Maximilian Laßleben lobt ihn: „Same fragt viel, passt sich an, ist zuverlässig und lernt immer besser deutsch.“
Auch andere Flüchtlinge haben feste Vollzeit-Jobs gefunden, darunter eine Lehre zum Elektroniker und Positionen bei Amazon, Autozulieferern und McDonald’s. Insgesamt 30 der 110 zur Arbeit verpflichteten Menschen arbeiten mittlerweile in Vollzeit.
Allerdings ist nicht jeder Flüchtling bereit oder in der Lage, die Arbeitsangebote anzunehmen. In 13 Fällen musste der Landkreis die Sozialleistungen wegen wiederholter Auftrags-Verweigerung kürzen. Sechs Flüchtlinge haben den Landkreis verlassen oder sind untergetaucht, wie die „Bild“ berichtet.
Der Chef der Schleizer Tafel, Klaus Weidhase, bemängelt die Forderung, dass Flüchtlinge erst Sprachkurse absolvieren müssen, bevor sie arbeiten dürfen. „Es geht auch mit Händen und Füßen oder Übersetzungs-App auf dem Handy,“ sagt Weidhase und verweist auf Abdul Halim Omar, der täglich drei bis fünf Stunden Gemüse sortiert oder im Lager hilft.
Der Landkreis Orla hat unterdessen ein ordentliches Verfahren für die Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten und geltenden Bedingungen, Zuständigkeiten, Begleitung und Beratung dafür entwickelt:
Informationen zu Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende
Sinn und Zweck der Zuweisung in gemeinnützige Arbeit gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ist die unmittelbare Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur besseren Integration. Gleichzeit dient sie der Vorbereitung auf eine spätere, möglichst dauerhafte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung.
Im Rahmen gemeinwohlorientierter Arbeit bei Kommunen, staatlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern (beispielsweise Vereine) gegen eine Aufwandsentschädigung soll eine sinnstiftende Tätigkeit angeboten werden, die den Geflüchteten tagesstrukturierende Maßnahmen ermöglicht und deren Sprachkenntnisse fördert. Zugleich trägt die Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Arbeitsgelegenheiten stehen auch Personen offen, die (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Sie dienen dazu, die negativen Auswirkungen von Beschäftigungslosigkeit zu vermeiden und ermöglichen es diesen Personen, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Weitere Informationen können Sie den FAQs entnehmen.
Mit diesen Formular können Sie Maßnahmenplätzen für Arbeitsgelegenheiten melden.
Hier können Sie die unterschriebenen Arbeitsnachweise hochladen.
Auf dieser Seite werden alle wichtigen Fragen zum Thema Arbeitsangelegenheiten beantwortet.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Fachdienst Ausländerwesen/Integration
Team Asyl- und Sozialleistungen
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Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Str. 4
07907 Schleiz
Martin Patzelt Frankfurt(Oder), im Januar 2024